Europäischer Haftbefehl… das Ende der Rechtsprechung?

Eine Betrachtung

Der Europäische Haftbefehl (EuHB) ist ein Instrument zur EU-weiten Durchsetzung eines nationalen Haftbefehls, das auf einem Rahmenbeschluss vom 13. Juni 2002 beruht.
Er vereinfacht und verkürzt die Auslieferung von Straftätern bzw. Verdächtigen, da das um Auslieferung ersuchte Land die Rechtmäßigkeit des Haftbefehls grundsätzlich nicht nachprüfen darf. Die justizielle Entscheidung für den Haftbefehl, die in einem EU-Mitgliedstaat ergangen ist, wird in diesem Rahmen “nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung”, d.h. weitgehend automatisch vom ersuchten Mitgliedstaat anerkannt und die gesuchte Person wird dort festgenommen und zwecks Strafverfolgung oder Vollstreckung “übergeben” (ausgeliefert). Der EuHB verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten auch, ihre eigenen Staatsbürger an andere EU-Länder auszuliefern, doch können die Staaten immerhin darauf bestehen, die gegen ihre Bürger verhängten Strafen selbst zu vollstrecken.
Der Rahmenbeschluss nennt 32 Deliktsbereiche wie Betrug, Cyberkriminalität, Rassismus oder Nachahmung und Produktpiraterie, bei denen die Auslieferung sogar dann erfolgen muss, wenn die Tat nach dem Recht des ausliefernden Staates gar nicht strafbar ist.
(Aus Wikipedia.de)

So was heißt das nun?
Ein EU-Staat stellt gegen einen deutschen Staatsangehörigen einen EU-Haftbefehl aus und dieser muß an das ausstellende Land ausgeliefert werden. Soweit so gut. Dieses mag dann funktionieren wenn die Rechtssysteme in allen EU-Ländern auf die gleiche Rechtsbasis aufgebaut sind und auch funktionieren. Ist dieses der Fall? Nein, wenn wir uns hier mal die zur EU gehörenden Ostblockländer anschauen.
Z.b. Rumänien, Bulgarien etc… Hier funktioniert zum großen Teil die Rechtssprechung nach dem Prinzip “Ich kenne da jemanden” d.h. die Justiz ist in einigen Bereichen käuflich.
(Bulgarien und Rumanien stehen im Korruptionsindex hinter Kolumbien, Lesotho und Ghana).
So nun mache ich z.B. Urlaub in einem EU Land (lassen wir es mal nahmenlos) und fahre dort bei Rot über die Ampel. Ich werde dann von der örtlichen Polizei angehalten und soll eine Strafe zahlen (was berechtigt ist). Mir wird angedeutet das diese Strafe ohne Quittung billiger ausfällt. Ich bin damit selbstverständlich nicht einverstanden und teile dem Polizisten mit das ich diesen Fall seinem Vorgesetzen melden werde. Daraufhin lässt man mich fahren. Der Polizist kennt aber seinen Vorgesetzen (sie sind verwandt) und erzählt diesem das ich Ihn bedroht habe (als Rache dafür das er kein Schmiergeld erhalten hat). Da auch der Staatsanwalt und Richter eng mit der Polizei zusammenarbeitet erwirkt der Richter einen EU-Haftbefehl gegen mich. Ich bin zuhause, es klingelt und ich werde aufgrund des EU-Haftbefehles festgenommen und ausgeliefert. Eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit wird durch die Erfüllungsgehilfen (deutscher Staat) nicht durchgeführt. Wie es nun weitergeht kann niemand sagen. Im schlimmsten Fall werde ich für etwas verurteilt was ich nicht getan habe und der deutsche Staat schaut wissend zu.
Halt ganz so ist es nicht, Deutschland kann immerhin darauf bestehen, die verhängte Strafe selbst zu vollstrecken. Aber warum sollten Deutschland dieses tun?

Selbst dritte Welt Länder liefern Staatsangehörige nicht an Drittländer aus. Im Bereich der EU ist dieses gang und gebe.

Wie gesagt, einfach eine Betrachtung.

 

 

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