Als die bezahlten Gutmenschen in den Jahren 2015/16 die eintreffenden Wirtschaftflüchtlinge und 3 Monate Magreb-Urlauber unter frenetischem Jubel empfingen kam unsere Flüchtlingsmutti Angela Merkel auf eine gloreiche Idee (ob in persona diese Idee von Ihr stammt ist nicht sicher).Als Wohlfühlbonbon könne man ja eine Flüchtlingsbürgschaft einführen, dieses würde die Gutmenschen auf ein noch höheres Podes heben und gleichzeitig würde der Staatshaushalt entlastet werden.
Gesagt getan… und was machen diese grenzdebilen Gutmenschen? Sie rennen los und prügeln sich fast darum eine Bürschaft zu übernehmen damit der arme Mann, der seine Frau und Kinder im Kriegsgebiet zurückgelassen hat, in aller Sicherheit einen Kaffee auf dem Kudamm oder sonst wo schlürfen kann.
Auszug Wikipedia
Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge (oder Mitunterzeichner, veraltet Kavent[1]) gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (des sogenannten Hauptschuldners) verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen. Der Gläubiger will sich durch die Bürgschaft für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners absichern.
Ende Wikipedia
Und die Gutmenschen dachten die Bürschaft gelte nur bis der Asylantrag entschieden ist, leider stand diese Einschrenkung nirgendwo…. Nun ist es soweit das der Staat die Bürgen zur Verantwortung ruft und Summen zwischen 2000 – 15000 Euro fordert. Das Geheule ist groß aber die Gerichte entscheiden – Bürschaft ist Bürgschaft es muss gezahlt werden.
Also haben die Gutmenschen (häufig mit qualifiziertem Hochschulabschluss) das bekommen was sie wollten, einen Flüchtling um den sie sich wirklich kümmern müssen.
Und auf einmal sind die Flüchtlinge nicht mehr lieb, niedlich, nett, etc… das zur Doppelmoral der Gutmenschenfraktion.