4500.- Euro mit Harz IV, ganz problemlos

Gehen Sie nicht arbeiten und zahlen keine Steuern? Sind Sie kein Deutschstämmiger? Tragen Sie ein Kopftuch? Sprechen Sie kein Deutsch? Haben Sie keinen deutschen Vor- und Familiennamen? Gehören Sie der Religion des Friedens an? Dann haben Sie alle Voraussetzungen erfüllt, um eine monatliche Hilfe von 4.367,50 vom Jobcenter gewährt zu bekommen.

Deutschland erlebt gerade eine neue Asylantenflut, die die Kommunen an den Rand der Leistungsbereitschaft bringt. Und was machen diese Volksvertreter, anstatt notwendige gesetzliche Maßnahmen zu erlassen, um die Asylverfahren zu beschleunigen? Sie erhöhen den Leistungskatalog für Asylbewerber auch noch. Es geht hier um Asylbewerber, also keine Asylberechtigten. Ob diese Leute überhaupt rechtmäßig hier sind oder ob es sich nur um Betrüger handelt, ist bei Asylbewerbern ungeklärt, und bei den meisten von ihnen, d.h. über  95%, wird der Antrag auf Asyl auch abgewiesen. Und für diese sich zu über 95% unrechtmäßig im Land aufhaltenden Menschen, wird der Leistungskatalog noch kräftig aufgestockt. Sollen so Anreize für noch stärkere Asylantenströme nach Deutschland geschaffen werden?

Die meisten Deutschen sind im Tal der Ahnungslosen aufgewachsen und wie ahnungslos sie wirklich sind, zeigt der Bescheid des Jobcenters Hofheim für eine Asylbewerber-Familie. Die monatliche Hilfe beträgt für diese vierköpfige Familie 4.367,50 Euro! Der monatliche Bescheid wurde im Januar 2014 durch eine Teilzeitbeschäftigung auf 3.561,60 Euro! festgelegt. Ein Schlag ins Gesicht für alle deutschstämmigen Steuerzahler, für alle deutschstämmigen Hartz IV-Empfänger und für alle deutschstämmigen Rentner, die Deutschland aufgebaut und mehr als 45 Jahre gearbeitet haben.

Deutschstämmige Hartz IV-Empfänger werden drangsaliert, ihnen werden Sanktionen angedroht, wenn sie sich gegen sinnlose Maßnahmen der Jobcenter wehren. Deutschstämmige Hartz IV Empfänger müssen um jeden Cent beim Jobcenter kämpfen, erhalten keine monatliche Eingliederungshilfe von 2.262,50 Euro! Die meisten deutschstämmigen Hartz IV Empfänger haben gearbeitet und in die Sozialkasse eingezahlt, erhalten für ihre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nur ein Gnadenbrot.

Sie sprechen nicht unsere Sprache.
Sie haben nicht unsere Kultur.
Sie sind kriminell (die meisten).
Sie haben hier noch nie gearbeitet.
Sie haben noch nie in unsere Sozialkassen eingezahlt.
Sie haben noch nie einen gesellschaftlichen Nutzen für uns erbracht.

Deutsche Rentner, die dieses Land aufgebaut haben, bekommen keine Rente/Grundsicherung in Höhe der Asylbewerberbezüge.

Die Verbreitung im Netz ist ausdrücklich gewünscht! Es müssen viele Menschen erreicht werden, insbesondere deutschstämmige Hartz IV Empfänger, die aufgrund des Gleichheitsprinzips ihre zuständige Betreuung im Jobcenter ansprechen sollten und den Bescheid der Asylbewerberfamilie vorlegen. Auch sollte überdacht werden, dass deutschstämmige Hartz IV Empfänger hierzu eine Klage einreichen, also schlägt die Gerichte mit ihren eigenen Waffen: Gleichheitsprinzip!!!!

DER LEISTUNGSBESCHEID:

Update

Der Bescheid vom Jobcenter Main-Taunus-Kreis ist echt, also nicht wie von einigen behauptet, dass diese zwei Seiten nicht zusammengehören oder gar durch Photoshop manipuliert wurden.

Antwort vom Jobcenter Main Taunus Kreis:

Guten Tag Herr (ZDDK/Mimikama),

zu personenbezogenen Fragen, also auch zu dem im Internet veröffentlichten Dokument, können wir aus Datenschutzgründen nichts sagen. Wie das Dokument ins Internet gelangt ist, darüber haben wir Vermutungen. Vom Main-Taunus-Kreis aber wurde es nicht ins Netz gestellt.

Die Art und Höhe der Leistungen, die wir gewähren, werden durch die Bundesgesetze bestimmt. An diese Gesetze muss sich auch der Main-Taunus-Kreis halten. In ihnen sind auch besondere Leistungen (zum Beispiel bei schweren Behinderungen und besonderen Notlagen) vorgesehen. Sie mögen einem Außenstehenden ungerechtfertigt hoch erscheinen – solange er die Einzelheiten des betreffenden Falles nicht kennt.

Ansprüche auf diese Leistungen haben nicht nur Ausländer, sondern auch Deutsche, für die die entsprechenden Voraussetzungen gelten.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
(…)
(Pressereferent)

 
 

(c)www.netzplanet.net

Eigentlich ist es nicht unsere Art Beiträge von anderen Seiten zu kopieren, in diesem Fall machen wir aber eine Ausnahme und Danken den Erstellern des Beitrags.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert